Kosten

Seerose4_freiSobald bei Ihnen oder Ihren mitversicherten Angehörigen eine ergotherapeutische Maßnahme indiziert ist, kann ein entsprechender Facharzt oder Ihr Hausarzt ein passendes Rezept ausstellen – die Übernahme der Kosten umfasst alle Krankenkassen.

Ungeachtet dessen können Ihnen bei einer ergotherapeutischen Behandlung Kosten entstehen. Dies betrifft den jeweils aktuell gültigen Zuzahlungsbetrag für Arzneimittel bei Kindern, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Nicht volljährige Kinder sind grundsätzlich befreit von allen Zuzahlungen.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Minderung oder Befreiung des Zuzahlungsbeitrags beantragen, wenn die jährliche Belastung bestimmte Grenzen überschreitet (Härtefallregelung) oder Sie als chronisch krank gelten (Chronikerregelung).

Prüfen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen für die Befreiung oder die Reduzierung von Zuzahlungen erfüllen!

Die Behandlung der Traumaarbeit ist keine Kassenleistung!